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Betriebsruhe anlegen

Mit einer Betriebsruhe erfassen Sie Schließzeiten zentral. Für die betroffenen Mitarbeiter erstellt biz.Suite automatisch genehmigten Urlaub oder eine genehmigte Abwesenheit.

1. Funktion öffnen​

  • Öffnen Sie Personalverwaltung › Einstellungen › Betriebsruhe.
  • Klicken Sie auf „+“, um eine Betriebsruhe anzulegen.

Betriebsruhe

2. Angaben erfassen​

  • Tragen Sie Bezeichnung und Zeitraum ein.
  • Wählen Sie die Art:
    • Urlaub: Abzug vom Urlaubskonto.
    • Abwesenheit: Kein Urlaubsabzug; entschuldigten Abwesenheitscode auswählen.
  • Begrenzen Sie bei Bedarf den Geltungsbereich, z. B. auf einen Standort oder eine Abteilung.
  • Aktivieren Sie bei Bedarf „Halber Tag“ und legen Sie die Zeiten fest.
  • Klicken Sie auf „Speichern“.

Betriebsruhe

Aus der Schicht des Mitarbeiters: Die Abwesenheit richtet sich nach der individuellen Schicht. Sie wählen die erste oder zweite Schichthälfte. Beispiel: Bei einer Schicht von 07:00–15:00 Uhr entspricht die zweite Hälfte 11:00–15:00 Uhr. Dafür muss eine Schicht hinterlegt sein.

Feste Uhrzeiten für alle Mitarbeiter: Die eingetragenen Uhrzeiten gelten für alle betroffenen Mitarbeiter gleichermaßen, unabhängig von ihrer Schicht, z. B. 12:00–16:00 Uhr.

Bei der Art „Urlaub“ werden in beiden Fällen 0,5 Urlaubstage abgezogen. Die Uhrzeiten bestimmen, welcher Zeitraum im Arbeitszeitjournal als Abwesenheit gutgeschrieben wird.

3. Vorschau prüfen und erzeugen​

  • Prüfen Sie, welche Mitarbeiter einen Eintrag erhalten.
  • Klären Sie übersprungene Mitarbeiter oder Konflikte, z. B. vorhandene Abwesenheiten oder fehlenden Resturlaub.
  • Klicken Sie auf „Erzeugen“. Erst jetzt werden die genehmigten Einträge angelegt.

Betriebsruhe

4. Betriebsruhe verwalten​

  • Aktualisieren: Änderungen im Mitarbeiterkreis übernehmen.
  • Zurücknehmen: Erzeugte Einträge löschen und Urlaubstage wieder freigeben.
  • Ändern: Erzeugte Betriebsruhe zuerst zurücknehmen, anschließend bearbeiten und erneut erzeugen.
  • Löschen: Nur im Entwurf möglich.

Betriebsruhe

Wichtige Hinweise​

  • Bestehende Urlaubs- und Abwesenheitseinträge bleiben unverändert; betroffene Mitarbeiter werden übersprungen.
  • Mitarbeiter werden nicht automatisch benachrichtigt.
  • Urlaub über den Jahreswechsel muss in zwei Betriebsruhen aufgeteilt werden.
  • Bei rückwirkender Erfassung müssen die Arbeitszeitjournale neu berechnet werden.