Betriebsruhe anlegen
Mit einer Betriebsruhe erfassen Sie Schließzeiten zentral. Für die betroffenen Mitarbeiter erstellt biz.Suite automatisch genehmigten Urlaub oder eine genehmigte Abwesenheit.
1. Funktion öffnen
- Öffnen Sie Personalverwaltung › Einstellungen › Betriebsruhe.
- Klicken Sie auf „+“, um eine Betriebsruhe anzulegen.

2. Angaben erfassen
- Tragen Sie Bezeichnung und Zeitraum ein.
- Wählen Sie die Art:
- Urlaub: Abzug vom Urlaubskonto.
- Abwesenheit: Kein Urlaubsabzug; entschuldigten Abwesenheitscode auswählen.
- Begrenzen Sie bei Bedarf den Geltungsbereich, z. B. auf einen Standort oder eine Abteilung.
- Aktivieren Sie bei Bedarf „Halber Tag“ und legen Sie die Zeiten fest.
- Klicken Sie auf „Speichern“.

Aus der Schicht des Mitarbeiters: Die Abwesenheit richtet sich nach der individuellen Schicht. Sie wählen die erste oder zweite Schichthälfte. Beispiel: Bei einer Schicht von 07:00–15:00 Uhr entspricht die zweite Hälfte 11:00–15:00 Uhr. Dafür muss eine Schicht hinterlegt sein.
Feste Uhrzeiten für alle Mitarbeiter: Die eingetragenen Uhrzeiten gelten für alle betroffenen Mitarbeiter gleichermaßen, unabhängig von ihrer Schicht, z. B. 12:00–16:00 Uhr.
Bei der Art „Urlaub“ werden in beiden Fällen 0,5 Urlaubstage abgezogen. Die Uhrzeiten bestimmen, welcher Zeitraum im Arbeitszeitjournal als Abwesenheit gutgeschrieben wird.
3. Vorschau prüfen und erzeugen
- Prüfen Sie, welche Mitarbeiter einen Eintrag erhalten.
- Klären Sie übersprungene Mitarbeiter oder Konflikte, z. B. vorhandene Abwesenheiten oder fehlenden Resturlaub.
- Klicken Sie auf „Erzeugen“. Erst jetzt werden die genehmigten Einträge angelegt.

4. Betriebsruhe verwalten
- Aktualisieren: Änderungen im Mitarbeiterkreis übernehmen.
- Zurücknehmen: Erzeugte Einträge löschen und Urlaubstage wieder freigeben.
- Ändern: Erzeugte Betriebsruhe zuerst zurücknehmen, anschließend bearbeiten und erneut erzeugen.
- Löschen: Nur im Entwurf möglich.
Wichtige Hinweise
- Bestehende Urlaubs- und Abwesenheitseinträge bleiben unverändert; betroffene Mitarbeiter werden übersprungen.
- Mitarbeiter werden nicht automatisch benachrichtigt.
- Urlaub über den Jahreswechsel muss in zwei Betriebsruhen aufgeteilt werden.
- Bei rückwirkender Erfassung müssen die Arbeitszeitjournale neu berechnet werden.